Weitergehende Vorsorge für ein optimiertes Alterskapital

man dealing with papers in front of him

Marco Salmina

Leiter Vermögensberatung Privatkunden Piguet Galland & Cie SA, Genève, Lausanne, Neuchâtel, Nyon, Yverdon-les-Bains

April 28, 2021

Die Schweiz ist eines der besten Länder für eine optimale Altersvorsorge. Vergleichen wir sie mit dem Rest Europas. Das durchschnittliche Vermögen pro Erwachsenem liegt bei rund 200.000 CHF, während es in der Schweiz bis zu 500.000 CHF beträgt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Menschen betrachten die Rentenpakete oft einzeln, aber das Vermögen sollte als Ganzes betrachtet werden. Es kann zwar kompliziert werden, zwischen Bargeldkonten, Wertpapierdepots und Rentenpaketen zu verwalten, aber am Ende lohnt es sich sehr. Wenn man Zeit und Mühe investiert, kann man mit einem viel größeren Vermögen in den Ruhestand gehen, als es früher möglich war.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Lesen Sie weiter im Artikel von Marco Salmina.

Ohne Überheblichkeit darf wohl gesagt werden, dass die Schweizer einen Sinn fürs Sparen haben. Auf diesem Gebiet haben sie es zur Meisterhaftigkeit gebracht. Einige Zahlen reichen, um sich davon ein Bild zu machen. In Europa beträgt das Durchschnittsvermögen gut CHF 200’000 pro erwachsene Person. In der Schweiz sind es CHF 500’000. Die Finanzanlagen und die unbeweglichen Vermögenswerte, zur Hauptsache Immobilien, sind darin eingeschlossen. Diese Beträge sind umso beeindruckender, als die Schulden bereits abgezogen sind.

In der Schweiz entfallen durchschnittlich CHF 180’000 auf Finanzvermögen. Nicht überraschend sind rund die Hälfte davon sind Vorsorgeguthaben. Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht der überwiegende Teil des Vermögens häufig aus dem Vorsorgekapital. Sein Potenzial wird allerdings unzureichend genutzt, denn ausserhalb der 2. Säule erwiest sich die berufliche Vorsorge oft als recht komplex.

Die Verwaltung der von der 2. Säule erfassten BVG-Basis (Jahreslöhne bis CHF 126’900) gibt keine grösseren Probleme auf. Die Versicherten zahlen die obligatorischen Beiträge und die Pensionskassen verwalten sie. Im Rahmen dieser institutionellen Verwaltung bestimmen die Stiftungsräte allein über das Management des Vermögens und die Versicherten müssen sich mit den Jahresberichten begnügen, um die Entwicklung ihrer Sparguthaben nach den BVG-Reglementen zu verfolgen. Bis zum Altersrücktritt haben sie somit keinen Einfluss auf ihre Sparguthaben.

Andererseits verfügen vor allem freiberuflich tätige Personen und Aktionäre über einen grösseren Spielraum und verschiedene Optionen auf dem Gebiet der überobligatorischen Vorsorge. Davon betroffen ist derjenige Einkommensteil, der CHF 126’900 pro Jahr übersteigt. Die sogenannten Beletage-Programme weisen eine höhere Flexibilität auf und bieten ihren Kunde auf zwei Ebenen zahlreiche Vorteile. Einerseits liegen sie im Bereich der Steuererleichterungen und andererseits in der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Anlagestrategie. Dank diesen Vorteilen kann mehr aus dem Alterskapital und somit aus dem Vermögen geholt werden. Dasselbe gilt für die Freizügigkeitsleistungen und die 3. Säule a).

Nach der Optimierung der Vorsorgedeckung lassen sich mit dem überobligatorischen Teil in der weitergehenden Vorsorge sehr verlockende Steuererleichterungen erzielen. In der Praxis ist es problemlos möglich, bewegliche Vermögenswerte einschliesslich Einkünfte zum Beispiel aus Altersgutschriften in diese weitergehende Vorsorge zu überführen. So lassen sich diese Vermögenswerte der Besteuerung entziehen, der Kapitalerträge in der Regel unterliegen. Die erzielten Steuererleichterungen auf den Kapitalerträgen oder auf dem Erwerbseinkommen kommen direkt dem Altersguthaben zugute. Es ist sogar möglich, fehlende Beitragsjahre einzukaufen. Dies hat einen zweifachen Vorteil: einerseits tiefere Steuern und andererseits eine höhere Rendite nach Steuern als bei einem herkömmlichen Sparkonto. Der Einkauf von Vorsorgelücken kann vom steuerbaren Einkommen grundsätzlich voll abgezogen werden, was sich entsprechend auf die Altersleistungen auswirkt. Für Interessenten mit einem Jahreseinkommen von über CHF 126’900 sind sogenannte Beletage-Pläne eine sehr attraktive Option, denn sie gewähren eine viel weitergehende Einkaufsmöglichkeit und bieten Hand zu noch grösseren Steuererleichterungen.

Das zweite Spielfeld der überobligatorischen Vorsorge sind die Möglichkeiten, das Managementprofil nach BVV2 auf die persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Mit anderen Worten können die Teilnehmer je nach Risikobereitschaft individuell über die Anlagestrategie für Vorsorgeguthaben, die sie der «Beletage» zugewiesen haben, oder für Freizügigkeitsleistungen oder die 3. Säule a) bestimmen. Die Verwaltung dieser Sparguthaben gleicht dann dem freien und verantwortungsvollen Potfoliomanagement, wie es im Private Banking üblich ist, wobei stets die Vorschriften für die Verwaltung des Vorsorgevermögens eingehalten werden. Abgesehen von dieser Nuance profitiert auch ein solches Portfolio vor allem von seiner Steuerbefreiung. Es ist ein ausgezeichnetes Mittel zur Stärkung der Positionen auf den Finanzmärkten, zumal die sogenannten BeletagePläne weniger strengen Anlagebeschränkungen unterliegen als die Grunddeckung der 2. Säule (Jahreseinkommen von bis zu CHF 126’900). Sie bieten nämlich Zugang zu einem breiteren Anlagespektrum und zu höheren Renditemöglichkeiten. Hinzu kommt wie schon gesagt der Steuerbonus: Diese Anlagen sind sowohl von Vermögens- als auch von Einkommenssteuern befreit.

Der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Managementansatz bietet den Versicherten ein breites Spektrum an Möglichkeiten, um die Verwaltung ihres überobligatorischen Sparkapitals auf ihre persönliche, familiäre oder berufliche Situation abzustimmen. Aber es gibt noch weitere Vorteile. Generell ermöglicht dieser Ansatz eine viel ausgewogenere Aufteilung des Vermögens auf gebundene und freie Vorsorge sowie nicht finanzielle Vermögenswerte. Er ist somit Teil einer umfassenden Vermögensverwaltung.

Denn die Altersvorsorge darf wie die übrigen Vermögensbestandteile nicht unabhängig behandelt werden. Es darf keine Trennmauer zwischen dem Wertschriftenportfolio, der Altersvorsorge im weiteren Sinne und den Immobilien geben. Das Vermögen muss als Ganzes betrachtet werden. Wird es geschickt auf flüssige Mittel, Wertschriftendepots und Vorsorgeanlagen verteilt, kann der zukünftige Rentner zweifellos mit einem spürbar höheren Sparkapital rechnen.

Dies ist keine einfache Übung, wenn man die Komplexität der Vorsorge kennt, denn es gibt unendlich viele Varianten – ein wenig wie bei den Schach-Eröffnungen. Für diese sehr spezifische Arbeit ist der Beitrag von Fachleuten erforderlich, die das ganze Räderwerk von A bis Z beherrschen. Diese Erfahrung gehört heute zur Dienstleistungspalette von Bankern und Vermögensverwaltern. Sie sind in der Lage, die geeignetsten Strategien für die Finanzanlagen und für das Sparguthaben in der weitergehenden Vorsorge zu bestimmen und umzusetzen. Am leichtesten können sie das Potenzial mit den «beweglichsten» Vermögenswerten ausschöpfen. Hier leistet der persönliche CFO, der zur persönlichen Verfügung stehende Finanzdirektor, einen wertvollen Beitrag. Er versucht, die Rendite des Sparkapitals zu optimieren, indem er auf eine ausgewogene Verteilung des Vermögens achtet. Dieses wird wie ein Unternehmen gemanagt, um die Wirtschaftlichkeit zu maximieren und gleichzeitig die Steuerbelastung zu minimieren.

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