Seinen Nachlass vor dem Sterben regeln

little house made of wood

Dr. Philippe Kenel

Doktor der Rechtswissenschaften, Rechtsanwalt in Lausanne und Genf, Python

Juni 4, 2021

Leider haben sich Erbschaftsprobleme schon mehr als einmal negativ auf die Familienbeziehungen ausgewirkt. Nicht nur die Blutsverwandtschaft, auch Ehen können daran zerbrechen. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen, um diese großen Probleme zu vermeiden. Von der zivilrechtlichen Planung bis hin zur Steuerplanung müssen all diese Schritte sorgfältig durchdacht werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich an Spezialisten wenden, die Ihnen helfen können, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Es ist immer besser, sich über diese Dinge früher als später Gedanken zu machen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie den Artikel von Dr. Philippe Kenel.

Wenn ein Kunde mir erzählt, dass er ein ausgezeichnetes Verhältnis zu seinen Geschwistern hat, frage ich ihn manchmal, ob der Nachlass seiner Eltern geregelt ist… Leider können Erbschaftsprobleme ein gutes Familienverhältnis wie ein Gewitter aus heiterem Himmel zerstören. Zwar liegt es nicht allein in der Macht des Erblassers, dies zu verhindern, dennoch sollte er sein Möglichstes tun, um seinen Nachlass zu planen und die Auswirkungen der Nachlassregelung zu minimieren.

Generell erfordert die Nachlassplanung eine Standortbestimmung sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht. Immer häufiger befinden sich der Erblasser, die Erben und das Vermögen nicht alle im gleichen Land, weshalb eine internationale Betrachtung wichtig ist.

ZIVILRECHTLICHE PLANUNG

Bei verheirateten Personen muss an erster Stelle bedacht werden, dass der Vermögenswert, der ihr Erbe ausmachen wird, stark davon abhängt, ob sie nach dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verheiratet sind oder ob sie mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abgeschlossen haben, der bestimmte Anpassungen dieser Regelungen, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung vorsieht.

Stirbt eine Person, ohne einen besonderen Wunsch bezüglich ihres Nachlasses geäussert zu haben, regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch die Aufteilung des Nachlasses. Wenn die Person also zum Beispiel einen Ehepartner und Kinder hinterlässt, geht eine Hälfte des Nachlasses an den Ehepartner und die andere Hälfte wird unter den Nachkommen aufgeteilt.

Es gibt nach Schweizer Recht zwei Möglichkeiten, seinen Nachlass zu regeln. Man kann entweder von Hand ein Testament schreiben und dieses datieren und unterzeichnen. Oder man kann es unter zwingendem Einbezug einer Amtsperson in Form eines öffentlichen Testaments verfassen. Der Vorteil eines Testaments besteht darin, dass es jederzeit geändert werden kann und die Erben seinen Inhalt nicht kennen müssen. Beim Verfassen seines Testaments ist zu beachten, dass das Schweizer Recht im Gegensatz zum angelsächsischen Recht Pflichtteile vorsieht. Das bedeutet, dass der Erblasser je nach familiärer Situation nicht frei über sein Vermögen verfügen kann. Hinterlässt er zum Beispiel einen Ehepartner und Kinder, muss er dem Ehepartner zwei Achtel und seinen Nachkommen unabhängig von deren Anzahl drei Achtel zuweisen. Über die anderen drei Achtel, die als frei verfügbare Quote qualifiziert sind, kann er jedoch nach seinen Wünschen verfügen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass derzeit ein Gesetzgebungsverfahren läuft, das zum Ziel hat, die Pflichtteile auf einen Achtel für den überlebenden Ehepartner und zwei Achtel für die Nachkommen zu reduzieren. Dies würde den frei verfügbaren Anteil auf fünf Achtel erhöhen. Von der Pflichtteilregelung kann einzig abgewichen werden, wenn der Betroffene mit seinen Erben einen Erbvertrag in Form eines öffentlichen Testaments abschliesst. Es handelt sich dabei um eine Art Vertrag, in dem der zukünftige Erblasser und seine Erben die Aufteilung des Nachlasses vereinbaren.

Wir selbst empfehlen unseren Klienten immer, ihre letzten Wünsche festzuhalten. So kennen die Erben den Willen des Erblassers ganz genau und müssen sich nicht ein Leben lang fragen, ob es ein Testament gab, das nicht gefunden wurde. Bei komplexeren Familiensituationen wie zum Beispiel Patchwork-Familien empfehlen wir den Abschluss eines Erbvertrags. Ist die Nachlassregelung aufgrund des familiären Hintergrunds, der Zusammensetzung der Erbmasse oder der unterschiedlichen Wohnorte der Erben und Standorte der Vermögenswerte komplex, empfehlen wir zudem die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, eine Tätigkeit, die wir oft ausüben.

Personen, die Erben oder Vermögenswerte im Ausland haben, seien darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) erlassen haben, die insbesondere die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Erbschaftsangelegenheiten betrifft und die Konsequenzen für die Nachlassregelung haben können, auch wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.

Wir selbst empfehlen unseren Klienten immer, ihre letzten Wünsche festzuhalten. So kennen die Erben den Willen des Erblassers ganz genau und müssen sich nicht ein Leben lang fragen, ob es ein Testament gab, das nicht gefunden wurde

STEUERLICHE PLANUNG

Bei der Nachlassplanung steht oft der Gedanke im Vordergrund, dass der Erlös aus dem, was zu Lebzeiten verdient und gespart wurde, nicht zu einem zu grossen Teil an die Steuerbehörden gehen soll. Dies muss umso mehr bedacht werden, wenn der Erblasser eine Immobilie im Ausland besitzt, wenn die Erben in Staaten wohnhaft sind, in denen die Erbschaft am Wohnsitz des Erben besteuert wird, oder wenn es sich um Erben handelt, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser stehen. Generell sind die Steuersätze in der Schweiz je nach Kanton sehr niedrig oder sogar inexistent, wenn die Erbschaft an den überlebenden Ehepartnern und an Erben in direkter Linie geht. Sie können aber sehr hoch sein, wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. So liegt beispielsweise in diesem Fall der Höchstsatz im Kanton Genf bei 54,60 Prozent.

Um die Problematik der Erbschaftssteuer auf internationaler Ebene zu erfassen, muss bedacht werden, dass die Staaten Erbschaften nach den Kriterien ihrer Wahl besteuern können. Dabei sind die wichtigsten Kriterien der Wohnsitz des Erblassers, der Wohnsitz des Erben sowie der Standort der Immobilien oder der beweglichen Güter. Im Allgemeinen besteuern die Schweizer Kantone den Nachlass am Wohnsitz des Erben und am Standort der Immobilien. Wenn also eine im Kanton Waadt wohnhafte Person stirbt, die eine Liegenschaft im Kanton Zürich besitzt, dann wird die Erbschaft im Kanton Waadt besteuert, mit Ausnahme der Immobilie, die in Zürich besteuert wird. Andererseits besteuern auch andere auf Steuergelder erpichte Staaten wie Frankreich Erbschaften am Wohnsitz des Erben. Stirbt beispielsweise eine Person in der Schweiz, die einen Nachkommen mit Wohnsitz in Frankreich hat, den er während der letzten zehn Jahren sechs Jahre lang innehatte, so wird der Erbschaftsanteil dieses Erbens von den französischen Steuerbehörden mit einem Höchstsatz von 45 Prozent besteuert. Von diesem kann er die in der Schweiz bezahlten Steuern auf Immobilien im Ausland abziehen.

Vor diesem Hintergrund raten wir unseren Kunden, die ihren Nachlass unter einem steuerlichen Aspekt planen möchten, ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt ihres Todes zu bedenken und allenfalls den Kanton oder das Land zu wechseln. Zudem sollten die Zusammensetzung des Erbes und der Wohnsitzstaat der Erben bedacht werden. Besteht das Vermögen aus Immobilien in Staaten mit hohen Erbschaftssteuern, kann allenfalls ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Für den Fall, dass ein Erbe seinen Wohnsitz in einem Staat hat, der wie Frankreich Erbschaftssteuern am Wohnsitz des Erben erhebt, ist es unseres Erachtens wichtig, dass dieser sich der Grösse des Vermögens des Erblassers bewusst ist. In voller Kenntnis der Sachlage kann der Erbe entscheiden, ob er den Wohnsitz beibehalten oder vor dem Tod in einen Staat mit einem milderen Steuersystem ziehen will.

Wir raten unseren Kunden, die ihren Nachlass unter einem steuerlichen Aspekt planen möchten, ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt ihres Todes zu bedenken

Auch wenn ein gut geplanter Nachlass den Familien keinen Frieden garantiert, kann er dazu beitragen. Deshalb empfehlen wir für eine sowohl zivil- als auch steuerrechtlich gut geplante Nachlassregelung, einen Spezialisten auf diesem Gebiet beizuziehen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Niemand weiss, wie viel Zeit uns noch bleibt. Deshalb ist es manchmal besser, nicht zu lange zu warten …

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